Vergabe öffentlicher Aufträge und interne Kontrolle in den Dienststellen der Föderalverwaltung
Allgemeine Versammlung vom 7. Juni 2017
Bei ihren Anschaffungen ist die Verwaltung an strenge Vorschriften gebunden, die auf die Deckung ihrer Bedürfnisse ausgerichtet sind und einen gleichberechtigten Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zu den Vergabeverfahren als auch die optimale Verwendung öffentlicher Gelder gewährleisten. Zur Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Beschaffungsverfahren hat der Rechnungshof 2016 die durch sechs Dienststellen vergebenen Aufträge analysiert. Damit wollte er sich davon überzeugen, dass diese Aufträge mit den Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und der Haushaltsgesetzgebung übereinstimmten. Der Rechnungshof hat ferner untersucht, ob der FÖD Kanzlei des Premierministers und der ÖPD Sozialeingliederung seinen früheren Empfehlungen zur internen Kontrolle der Beschaffungsverfahren Folge geleistet haben. Er legt eine Reihe von Empfehlungen, die auf eine bessere Einhaltung der gesetzlichen oder verordnungsgemäßen Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen in den Föderalverwaltungen abzielen.
VERFÜGBARE DOKUMENTE:
- Bericht ( Text auf Niederländisch )
- Bericht ( Text auf Französisch )
- Pressemitteilung auf Niederländisch oder auf Französisch
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